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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17   

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https://dejure.org/2018,8172
OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17 (https://dejure.org/2018,8172)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2018 - 2 B 6.17 (https://dejure.org/2018,8172)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2018 - 2 B 6.17 (https://dejure.org/2018,8172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16b AufenthG 2004, § 16 Abs 5 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004
    Erteilung eines Visums zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland, der nicht der Studienvorbereitung dient; Zweifel an der Rückkehrbereitschaft

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 16b AufenthG, § 16 Abs 5 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 4 AufenthG
    Visum; isolierter Sprachkurs; zeitlicher Umfang; Motivationslage; allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; Rückkehrbereitschaft; hohe Wahrscheinlichkeit; Passpflicht; Dauer der Gültigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07

    Versagung eines Schengenvisums

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17
    In diesem Zusammenhang ist bei zweckgebundenen und befristeten Aufenthaltstiteln u.a. die Rückkehrbereitschaft eines Ausländers in den Blick zu nehmen (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AusIG: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113.96 -, juris Rdn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rdn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rdn. 5).

    Vielmehr ist erforderlich, dass die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ein solches Gewicht erreicht haben, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs des Ausländers im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rdn. 4 f. m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 -, juris Rdn. 8).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17
    Vor dem Hintergrund, dass im Fall anwaltlicher Vertretung der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt, Maßstab ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, juris Rdn. 162), konnte erwartet werden, dass sich der Prozessbevollmächtigte im Rechtsgespräch zu diesem Themenkomplex äußern kann.
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17
    In diesem Zusammenhang ist bei zweckgebundenen und befristeten Aufenthaltstiteln u.a. die Rückkehrbereitschaft eines Ausländers in den Blick zu nehmen (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AusIG: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113.96 -, juris Rdn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rdn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rdn. 5).
  • BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96

    Ausländerrecht - Verhältnis der Fiktion erlaubten Aufenthalts und dem Besitz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17
    In diesem Zusammenhang ist bei zweckgebundenen und befristeten Aufenthaltstiteln u.a. die Rückkehrbereitschaft eines Ausländers in den Blick zu nehmen (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AusIG: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113.96 -, juris Rdn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rdn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rdn. 5).
  • VG Berlin, 28.02.2014 - 4 K 81.13

    Schengen-Visum; keine Klageerledigung wegen Zeitablauf; Sprachvisum liegt im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17
    Vorliegend kann offen bleiben, ob der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht zu folgen ist, nach der die Teilnahme an einem von vornherein zeitlich begrenzten Intensivsprachkurs beabsichtigt sein muss, der in der Regel täglichen Unterricht und mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfasst (vgl. VG Berlin, Urteil vom 28. Februar 2014 - 4 K 81.13 V -, juris Rdn. 13 f.; Hailbronner, AusIR, Stand: November 2017, § 16 b Rdn. 2, 3; Walther in GK-AufenthG, Stand: Dezember 2017, § 16 Rdn. 31; Fehrenbacher, a.a.O., § 16 b AufenthG, Anm. 3; Nr. 16.5.1.1 AVwV-AufenthG zu § 16 AufenthG a.F.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1995 - 17 A 3538/92

    Visum; Gefährdung der Interessen der BRD; Rückkehr; Zweckfremde Nutzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17
    Vielmehr ist erforderlich, dass die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ein solches Gewicht erreicht haben, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs des Ausländers im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rdn. 4 f. m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 -, juris Rdn. 8).
  • VG Berlin, 29.01.2021 - 12 K 416.19

    Erteilung eines Visums zum Zwecke der Teilnahme an einem Sprachkurs an einer

    Der beabsichtigte Sprachkurs an der Volkshochschule München erfüllt zwar die qualitativen Anforderungen an einen Sprachkurs im Sinne der Vorschrift, da er pro Woche 20 Unterrichtseinheiten vorsieht und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse (bis Kursstufe C 1.2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - BVerwG 1 B 35/18 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 -, juris Rn. 30 f.).

    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 - (bei juris) darf nicht dahingehend missverstanden werden, dass es für die rechtliche Bewertung völlig gleichgültig ist, aus welchen Gründen ein Antragsteller einen Sprachkurs in Deutschland besuchen will.

  • VG Berlin, 22.03.2019 - 3 K 198.17

    Erfordernis der Einhaltung einer Wartefrist vor der Bewilligung von Zuschüssen

    Anlass, der Klägerin aus Gründen der Wahrung rechtlichen Gehörs durch Gewährung von Schriftsatznachlass - wie angeregt - Gelegenheit zu geben, zu diesem Punkt ergänzend vorzutragen, bestand nicht (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 -, juris Rn. 32).
  • VG Münster, 08.04.2022 - 3 L 232/22
    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.3.2018 - OVG 2 B 6.17 - juris, Rdn. 30; vgl. auch Nr. 16.5.1.1 AufenthG-VwV: 18 Unterrichtsstunden wöchentlich.
  • VG Berlin, 17.08.2018 - 2 K 39.18

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem Freiwilligendienst

    Vielmehr ist erforderlich, dass die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ein solches Gewicht erreicht haben, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs des Ausländers im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Berlin, 06.10.2021 - 29 K 184.20
    Vielmehr ist erforderlich, dass die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ein solches Gewicht erreicht haben, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs des Ausländers im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (VG Berlin, Urteil vom 17. August 2018 - VG 2 K 39.18 V - juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 - juris, Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gehört zu den durch § 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG geschützten Interessen auch das im Aufenthaltsrecht niedergelegte öffentliche Interesse an einer geregelten Zuwanderung; es steht demnach der Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen vorübergehenden Aufenthalt entgegen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Antragsteller bereit ist, nach dem Ablauf des beantragten befristeten Aufenthaltes wieder in den Heimatstaat zurückzukehren (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 -, juris Rn. 21; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92-, juris Rn. 6 ff.).
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